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   BVerwG, 16.01.1959 - IV C 390.57   

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BVerwG, 16.01.1959 - IV C 390.57 (https://dejure.org/1959,676)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1959 - IV C 390.57 (https://dejure.org/1959,676)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1959 - IV C 390.57 (https://dejure.org/1959,676)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.05.1958 - III C 42.57

    Rückforderungsanspruch an zuviel gezahlter Kriegsschadenrente - Divergieren von

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1959 - IV C 390.57
    Wenn er neuerdings hiervon abgewichen ist und in der Sache BVerwG III C 42.57 (BVerwGE 6, 323) den Rückforderungsanspruch aus dem allgemeinen Grundsatz des gerechten Ausgleichs der mit der Rechtslage nicht übereinstimmenden Vermögenslage ableitet, so vermag dem der erkennende Senat nicht zu folgen.
  • BVerwG, 10.05.1957 - IV C 196.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1959 - IV C 390.57
    Er verbleibt daher bei der Auslegung, daß sich bereits aus diesen gesetzlichen Bestimmungen ein Erstattungsanspruch ergibt, wie dies auch Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung gewesen ist (BVerwG IV C 196.56 in NJW 1957, 1647; RLA 1957, 332; ZLA 1957, 301).
  • BVerwG, 23.03.1954 - III A 46.53

    Anrechnung einer Rente auf den Unterhaltszuschuß - Auswirkungen nachträglich

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1959 - IV C 390.57
    In gleichem Sinne hatte der III. Senat bereits in der entsprechenden Vorschrift des § 41 des Soforthilfegesetzes einen Anspruch auf Rückerstattung gesehen (BVerwG III A 46.53).
  • BVerwG, 09.03.1962 - III B 74.61
    Ob die Rücknahme eines Bewilligungsaktes nur - wie im Urteil des beschließenden Senats vom 9. Mai 1958 (BVerwGE 6, 323) ausgesprochen ist - in der Rückforderung selbst enthalten sein kann oder ob ein Rückforderungsanspruch unmittelbar auf § 270 oder § 288 LAG beruht, wie der IV. Senat in seinem Urteil vom 16. Januar 1959 - BVerwG IV C 390.57 - (ZLA 1959 S. 237 = MDR 1959 S. 694) angenommen hat, kann dabei auf sich beruhen, da es für das Ergebnis ohne Bedeutung ist.
  • BVerwG, 09.03.1962 - III B 73.61
    Ob die Rücknahme eines Bewilligungsaktes nur - wie im Urteil des beschließenden Senats vom 9. Mai 1958 (BVerwGE 6, 323) ausgesprochen ist - in der Rückforderung selbst enthalten sein kann oder ob ein Rückforderungsanspruch unmittelbar auf § 270 oder § 288 LAG beruht, wie der IV. Senat in seinem Urteil vom 16. Januar 1959 - BVerwG IV C 390.57 - (ZLA 1959 S. 237 = MDR 1959 S. 694) angenommen hat, kann dabei auf sich beruhen, da es für das Ergebnis ohne Bedeutung ist.
  • BVerwG, 19.02.1964 - V C 12.62

    Anrechnung von Rentenleistungen auf nachträglich gewährte Unterhaltsbeihilfe -

    In der Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate des Bundesverwaltungsgerichts ist indessen wiederholt ausgesprochen worden, daß in den Fällen der §§ 288 Abs. 1 und 270 Abs. 3 LAG eine Berufung auf den Vertrauensschutz nicht möglich ist (s. dazu Urteile vom 16.1.1959 - BVerwG IV C 390.57 - [ZLA 1959, 237]. und vom 7.1.1960 - BVerwG III C 299.58 - [ZLA 1960, 220 = Buchholz BVerwG 427.3, § 239 LAG Nr. 44]).
  • BVerwG, 04.08.1975 - 5 ER 227.75

    Rechtsmittel

    Gegenüber der nachträglichen Anrechnung derartiger Versorgungsbezüge auf die Unterhaltshilfe und der daraus begründeten Rückerstattungsverpflichtung zuviel gezahlter Beträge an Unterhaltshilfe kann sich der Geschädigte nicht auf Vertrauensschutz berufen, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. Januar 1959 - BVerwG IV C 390.57 - (ZLA 1959, 237) entschieden hat.
  • BVerwG, 17.01.1961 - IV B 282.59

    Nachträgliche Anrechnung der rückwirkend eingetretenen Erhöhung einer

    Welcher Freibetrag dabei zu gewähren ist, ergibt sich aus der diese Frage abschließenden Regelung des § 267 Abs. 2 LAG, und zwar für eine Rente aus der Angestelltenversicherung aus Abs. 2 Ziff. 6. Die Bestimmungen der §§ 270 Abs. 3, 288 Abs. 1 LAG gewähren dem Ausgleichsfonds grundsätzlich ein uneingeschränktes Rückforderungsrecht hinsichtlich überzahlter Unterhaltshilfe, wie der beschließende Senat bereits in demUrteil vom 16. Januar 1959 - BVerwG IV C 390.57 - (ZLA 1959, 237) entschieden hat.
  • BVerwG, 20.11.1964 - IV C 112.64

    Gewährung einer Kriegsschadenrente - Bewilligung einer Unterhaltshilfe auf

    Das haben beide Lastenausgleichssenate in nunmehr ständiger Rechtsprechung ausgeführt (vgl.Urteil vom 9. Mai 1958 - BVerwG III C 42.57 -;Urteil vom 16. Januar 1959 - BVerwG IV C 390.57 -;Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 228.57 -;Beschlüsse vom 21. März 1961 - BVerwG IV B 30.61 -, vom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61/IV C 8.61 - undvom 26. September 1961 - BVerwG III B 198.58 -).
  • BVerwG, 01.02.1961 - IV B 144.59
    Daß schließlich nachträglich eingetretene Veränderungen von Rentenzahlungen für zurückliegende Monate auch nachträglich bei der Berechnung für diese Monate zu berücksichtigen sind, folgt aus Ziffer 38a Abs. 1 der DB-Ausbildungshilfe und den darin für entsprechend anwendbar erklärten Vorschriften der §§ 270 Abs. 3 und 288 Abs. 1 LAG, die dem Ausgleichsfonds ein uneingeschränktes Rückforderungsrecht hinsichtlich überzahlter Beträge gewähren, wie der beschließende Senat bereits in dem Urteil vom 16. Januar 1959 - BVerwG IV C 390.57 -, ZLA 1959, 237, entschieden hat.
  • BVerwG, 21.03.1961 - IV B 30.61

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte aufgrund ungeschriebenen

    Für diese Fälle gewähren beide mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts dem Ausgleichsfonds ein uneingeschränktes Rückforderungsrecht dann, wenn sich die nachträglichen Umstände auf die Unterhaltshilfe auswirken (BVerwG III C 42.57 in BVerwGE 6, 323 [BVerwG 09.05.1958 - BVerwG III C 42.57] und BVerwG IV C 390.57 in ZLA 1959, 237).
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